Pressemitteilung



zum Gespräch des hlb und des vhw Baden-Württemberg mit Wissenschaftsminister Frankenberg am 04. Dezember 2001 in Stuttgart

Etappensieg für Koalition gegen Reform der Professorenbesoldung

Wissenschaftsminister Frankenberg und die Vertretungen der Professorenverbände der Fachhochschulen in Baden-Württemberg, Hochschullehrerbund (hlb) und Verband Hochschule und Wissenschaft (vhw) waren sich bei einem Treffen in Stuttgart am 4.12.2002 einig: Das in einer äußerst knappen Abstimmung des Bundesrats am letzten Freitag in den Vermittlungsausschuss verwiesene Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung bedarf noch erheblicher Nachbesserungen, um die Zustimmung Baden-Württembergs zu erreichen. Vor allem ist das im Land bestehende Interesse an leistungsfähigen Hochschulen mit dem im Gesetz verankerten Prinzip der Kostenneutralität nicht vereinbar. Das Konzept der Bundeswissenschaftsministerin führe, so der Minister, unausgesprochen zur Notwendigkeit der Einführung von generellen Studiengebühren, da anders eine einigermaßen angemessene und international konkurrenzfähige Besoldung für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nicht mehr zu gewährleisten sei.

Der Minister äußerte die Befürchtung, dass es im Vermittlungsausschuss insbesondere für die Fachhochschulprofessorinnen und -professoren noch schlimmer kommen könne als im Gesetzentwurf vorgesehen. Es bestehe nun die Gefahr, dass das Professorenbesoldungsreformgesetz nicht zur leistungsorientierten Besoldung führe, sondern zum Spargesetz umfunktioniert werde. Im Hinblick auf die besonders betroffenen jüngeren Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen, die gegenüber den bei Einstellung in Aussicht gestellten Gehältern erhebliche Einbußen an Lebensarbeitseinkommen und Ruhegehältern zu befürchten haben werden (bei 15 Jahren in der höchsten Alterstufe allein beim Arbeitszeiteinkommen von mehr als 150.000,- DM), sicherte der Minister zu, dass er jeden gangbaren Weg prüfen werde, um ihnen Bestandsschutz zu gewähren.

In jedem Falle will Frankenberg die bisherige baden-württembergische Praxis der Berufungen nach C 3 an Fachhochschulen bis zum Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist (voraussichtlich bis 1.1.2005) fortsetzen, welche das Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung momentan vorsieht. In dieser Absicht wird er von vhw und hlb nachhaltig unterstützt.

Gemeinsame Vorstellungen des Ministers und der Verbände waren auch zur Frage der Einstufung der Absolventen von Master-Studiengängen im Öffentlichen Dienst zu verzeichnen. Mit Nachdruck setzte sich der Minister dafür ein, dass Master-Abschlüsse an Fachhochschulen die Zulassung zum höheren Dienst in der Verwaltung und im internationalen Bereich ermöglichen müssen. Er will sich für einen entsprechenden Kabinettsbeschluss stark machen. In diesem Punkt liegen die Wissenschaftsminister im Streit mit den Innen- und Finanzministern, die Master-Absolventinnen und -Absolventen der Fachhochschulen dies im Unterschied zu solchen der Universitäten nicht gewähren wollen. Nach Auffassung des Ministers lässt sich dies kostenneutral darstellen, da zunehmend Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen die Universitäten verlassen werden, die mit einem solchen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dann umgekehrt auch nicht zum höheren Dienst zugelassen werden können. Die höherqualifizierende Wirkung eines Master-Studiums müsse unabhängig von der Hochschulart gesehen werden, da andernfalls unwillkommene schädliche Wirkungen für die Master-Studiengänge an Fachhochschulen zu erwarten seien.

 

Prof. Dr. Michael Lerchenmüller
Landesvorsitzender vhw

Prof. Dr. Dorit Loos
Landesvorsitzende hlb